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OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Aufrechterhalten eines Antrags nach Ablehnung durch die Eigentümerversammlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Durch Eigentümerbeschlüsse verzögerte Sanierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen in WEG; ordnungsgemäße Verwaltung; blockierte Reparatur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Antragsänderung durch Aufrechterhaltung des Zustimmungsantrags nach ablehnendem Eigentümerbeschluss - Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zur Ablehnung von Sanierungsmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sanierung: Auslegung von Eigentümerbeschlüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - 2 UR II 26/01
- LG München II, 22.05.2007 - 6 T 6866/05
- OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07
Papierfundstellen
- NZM 2009, 132
- ZMR 2009, 312
- BauR 2009, 291
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander
Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07
Durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.5.2001 (2Z BR 99/00 = BayObLG-Report 2001, 83) wurden die Antragsgegner zu 1 schließlich verpflichtet, zuzustimmen, dass. - BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 53/04
Antragsänderungen im Beschwerderechtszug des Wohnungseigentumsverfahrens - kein …
Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07
40Der Umstand, dass es nach der Sichtweise des Landgerichts wegen der Eigentümerbeschlüsse vom 25.3.2003 nun um den behaupteten Anspruch der Antragstellerin auf einen Zweitbeschluss gehe, bedingt keine auch im Wohnungseigentumsverfahren nach §§ 43 ff. WEG a.F. gemäß §§ 263, 533 Nr. 1 ZPO zu behandelnde Antragsänderung (vgl. BayObLG ZMR 2005, 889). - BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Teilweise Antragsrücknahme und Wiedererweiterung des Rechtsmittelantrags in …
Auszug aus OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07
Der Umfang der Anfechtung eines gerichtlichen Beschlusses wird grundsätzlich durch den Antrag bestimmt, den der Rechtsmittelführer zuletzt gestellt hat (BayObLG WuM 2002, 574).
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …